Norm
StGB §202Rechtssatz
Auch eine - nicht bloß flüchtige - mittelbare Kontaktierung des Geschlechtsteils des Opfers über der Unterhose entspricht nach gesicherter Rechtsprechung dem in § 202 StGB normierten Gesetzesbegriff der geschlechtlichen Handlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0095668Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022