RS OGH 1992/2/18 5Ob51/91

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Veröffentlicht am 18.02.1992
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Norm

WEG 1975 §19 Abs2
WEG 1975 §26 Abs1 Z4

Rechtssatz

Die den Kreis der Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter, die im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen sind, abschließende Regelung des § 26 Abs 1 Z 4 WEG schließt die Zulässigkeit des Verfahrens außer Streitsachen für den Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Einhaltung eines bestimmten, die Aufteilung der Aufwendungen betreffenden Aufteilungsmodus aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083216

Dokumentnummer

JJR_19920218_OGH0002_0050OB00051_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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