Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Durch den Wechsel der Gesellschafter einer GmbH infolge Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft wird der Tatbestand des § 12 Abs 3 MRG nicht verwirklicht. Der erkennende Senat sieht sich nicht veranlaßt, aus Anlaß der Abhandlung von Reich-Rohrwig-Thiery, Unternehmensübertragung, Gesellschafterwechsel und Mietzinserhöhung, ecolex 1991, 599 ff und 687 ff, diese Rechtsprechung grundsätzlich neu zu überdenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070218Dokumentnummer
JJR_19920218_OGH0002_0050OB00083_9100000_001