Norm
ABGB §1330 ARechtssatz
Ein Anspruch auf Veröffentlichung des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils besteht mangels Anwendbarkeit des § 25 Abs 3 UWG bei Verstößen gegen § 1330 ABGB nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031640Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2013