RS OGH 1992/2/18 4Ob106/91, 15Os53/93 (15Os54/93), 4Ob50/94, 4Ob47/06z

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Veröffentlicht am 18.02.1992
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Norm

UrhG §1
UrhG §81

Rechtssatz

Da es im Bereich der urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte keinen Gutglaubenserwerb vom Nichtberechtigten gibt, genügt hier auch nicht der bloße Nachweis einer entsprechenden Rechtsübertragung durch einen bestimmten Dritten; vielmehr muß im Fall der Bestreitung der Wirksamkeit eines derartigen Rechtserwerbes durch den Beklagten der Kläger den Nachweis des Rechtserwerbes vom ursprünglich Berechtigten (und sei es auch im Wege einer Kette von Berechtigten) erbringen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 106/91
    Entscheidungstext OGH 18.02.1992 4 Ob 106/91
    Veröff: GRURInt 1992,932 = WBl 1992,241 = MR 1992,116
  • 15 Os 53/93
    Entscheidungstext OGH 06.05.1993 15 Os 53/93
    Beisatz: Hier: Zur Privatanklage-Legitimation nach § 91 Abs 3 UrhG. (T1)
  • 4 Ob 50/94
    Entscheidungstext OGH 26.04.1994 4 Ob 50/94
  • 4 Ob 47/06z
    Entscheidungstext OGH 20.06.2006 4 Ob 47/06z
    Auch; Beisatz: Im Bestreitungsfall ist ein Werknutzungsrecht nur dann schlüssig behauptet, wenn ein Tatsachenvorbringen zum Rechtserwerb erstattet wird. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076441

Dokumentnummer

JJR_19920218_OGH0002_0040OB00106_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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