Norm
UrhG §1Rechtssatz
Da es im Bereich der urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte keinen Gutglaubenserwerb vom Nichtberechtigten gibt, genügt hier auch nicht der bloße Nachweis einer entsprechenden Rechtsübertragung durch einen bestimmten Dritten; vielmehr muß im Fall der Bestreitung der Wirksamkeit eines derartigen Rechtserwerbes durch den Beklagten der Kläger den Nachweis des Rechtserwerbes vom ursprünglich Berechtigten (und sei es auch im Wege einer Kette von Berechtigten) erbringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076441Dokumentnummer
JJR_19920218_OGH0002_0040OB00106_9100000_002