Norm
ZPO §52Rechtssatz
Ein wegen der Einwendungen der beklagten Partei gegen eine Klagsänderung erforderlich gewordenes zusätzliches Verfahren ist als Zwischenstreit anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0035952Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018