RS OGH 1992/2/19 1Ob523/92

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Norm

ABGB §991
ZPO §405 E

Rechtssatz

Ein Zuspruch mit einer vom Kläger selbst begehrten Einschränkung auf Leistung Zug um Zug als einen von mehreren Schuldnern ist auch dann, wenn die vom Kläger geschuldete Gegenleistung an sich unteilbar ist, möglich, soferne die unbedingte Verurteilung des Beklagten hätte begehrt werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0019280

Dokumentnummer

JJR_19920219_OGH0002_0010OB00523_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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