Norm
ABGB §879 BIIfRechtssatz
Wettbewerbsklauseln sind nur dann sittenwidrig, wenn sie die Berufs- und Erwerbsinteressen des Verpflichteten über den Rahmen der schutzwürdigen Interessen des Berechtigten hinaus beschränken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0016608Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2017