RS OGH 1992/2/20 7Ob509/92

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Norm

EO §382 I

Rechtssatz

Das Gericht ist bei der Auswahl des Sicherungsmittels nach § 382 EO nicht durch die Anträge der Parteien beschränkt. Es können jedoch nicht Sicherungsmittel angeordnet werden, die die gefährdete Partei offenbar selbst nicht haben will.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0004880

Dokumentnummer

JJR_19920220_OGH0002_0070OB00509_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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