Norm
EO §382 IRechtssatz
Das Gericht ist bei der Auswahl des Sicherungsmittels nach § 382 EO nicht durch die Anträge der Parteien beschränkt. Es können jedoch nicht Sicherungsmittel angeordnet werden, die die gefährdete Partei offenbar selbst nicht haben will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0004880Dokumentnummer
JJR_19920220_OGH0002_0070OB00509_9200000_001