Norm
AHVB Art5 Nr1 litaRechtssatz
Im Betriebshaftpflichtversicherungsrecht spielen die Bestimmungen der Gewerbeordnung nur insoweit eine Rolle, als sie der Beurteilung dienen, ob bei der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit die durch die Gewerbeberechtigung gezogenen Grenzen überschritten worden sind oder nicht, ob diese Tätigkeit also noch dem versicherten Betrieb zugeordnet werden kann. Dagegen ist bei der Beurteilung von Vorgängen, die lediglich der Errichtung oder Erhaltung des Gewerbebetriebes dienen, wie etwa der Anschaffung und dem Abtransport von Betriebsmitteln, ausschließlich zu prüfen, ob diese Vorgänge dem versicherten Betrieb dienten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0080538Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021