RS OGH 1992/2/25 4Ob114/91

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Norm

KWG 1979 §23

Rechtssatz

Die systematische "Identifizierung" der "Fremdbausparer" mit Hilfe eines EDV - Ausdrucks über die Bausparzahlungen der eigenen Bankkunden an fremde Bausparkassen und die anschließende Werbung bei dieser Kundengruppe ist ein "Verwerten" des Bankgeheimnisses im Sinne einer wirtschaftlichen Ausnützung durch den Geheimnisträger, auch wenn man unter einem "Verwerten" nur das materielle Nutzbarmachen unmittelbar des Geheimnisinhaltes selbst versteht; die Frage der unmittelbaren materiellen Nutzbarmachung ist nämlich global zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 114/91
    Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 114/91
    Veröff: SZ 65/23 = EvBl 1992/58 S 271 = JBl 1992,599 = ÖBl 1992,21 = ÖBA 1992,829 (Jabornegg)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0065993

Dokumentnummer

JJR_19920225_OGH0002_0040OB00114_9100000_013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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