Norm
KWG 1979 §23Rechtssatz
Die systematische "Identifizierung" der "Fremdbausparer" mit Hilfe eines EDV - Ausdrucks über die Bausparzahlungen der eigenen Bankkunden an fremde Bausparkassen und die anschließende Werbung bei dieser Kundengruppe ist ein "Verwerten" des Bankgeheimnisses im Sinne einer wirtschaftlichen Ausnützung durch den Geheimnisträger, auch wenn man unter einem "Verwerten" nur das materielle Nutzbarmachen unmittelbar des Geheimnisinhaltes selbst versteht; die Frage der unmittelbaren materiellen Nutzbarmachung ist nämlich global zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0065993Dokumentnummer
JJR_19920225_OGH0002_0040OB00114_9100000_013