Norm
KWG 1979 §23Rechtssatz
Der Geheimhaltungsanspruch des Kunden wird schon dadurch verletzt, daß eine geheimzuhaltende Tatsache innerhalb derselben Bank an Personen bekanntgegeben wird, die zwar nach außen selbst geheimhaltungspflichtig, mit der Sache des Kunden aber in keiner Weise befaßt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066014Dokumentnummer
JJR_19920225_OGH0002_0040OB00114_9100000_017