Norm
UWG §1 D3aRechtssatz
Voraussetzung für eine über die Tatbestandsmerkmale des § 9 Abs 3 UWG hinausreichende Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UWG ist auch bei der Nachahmung der Ausstattung von Warenverpackungen - wie in den sonstigen Fällen einer sogenannten sklavischen Nachahmung eines fremden Produktes oder fremder Werbung -, dass die Nachahmung bewusst erfolgt, dass dadurch die Gefahr von Verwechslungen herbeigeführt wurde und eine andersartige Gestaltung zumutbar gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0078184Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009