Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
Das Wort "Webpelz" wird im allgemeinen Sprachgebrauch für gewebte Pelzimitationen, also nicht für ein natürlich gewachsenes Fell, verwendet. Bei Imitationen erwarten die Verbraucher auch nicht, daß sie dem imitierten Produkt stofflich weitgehend entsprechen. Der Wortbestandteil "Pelz" kann daher für sich allein nicht mehr zu der irrigen Vorstellung führen, daß "Webpelze" überwiegend aus tierischen Fellen bestünden. - "Webpelze".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0078250Dokumentnummer
JJR_19920225_OGH0002_0040OB00094_9100000_002