Norm
UWG §2 D4Rechtssatz
Eine Veriante der "Lockvogelwerbung" liegt dann vor, wenn der Werbende einen einzelnen Artikel zu einem besonders günstigen Preis derart ankündigt, daß daraus irreführende Schlüsse auf allgemeine günstige Preise des Gesamtsortiments dieses Geschäftes gezogen werden können, also eine Täuschung über das Preisniveau herbeigeführt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0078509Dokumentnummer
JJR_19920225_OGH0002_0040OB00004_9200000_002