RS OGH 1992/2/25 4Ob4/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1992
beobachten
merken

Norm

UWG §2 D4
UWG §2 D9

Rechtssatz

Eine Veriante der "Lockvogelwerbung" liegt dann vor, wenn der Werbende einen einzelnen Artikel zu einem besonders günstigen Preis derart ankündigt, daß daraus irreführende Schlüsse auf allgemeine günstige Preise des Gesamtsortiments dieses Geschäftes gezogen werden können, also eine Täuschung über das Preisniveau herbeigeführt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 4/92
    Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 4/92
    Veröff: SZ 65/24 = ÖBl 1992,39 = WBl 1992,201

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0078509

Dokumentnummer

JJR_19920225_OGH0002_0040OB00004_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten