Norm
ZPO §395Rechtssatz
Die Abstraktionswirkung des prozessualen Anerkenntnisses schneidet den Rückgriff auf das Grundgeschäft ab. Mit der Fällung eines Anerkenntnisurteils wird das Anerkenntnis unwiderruflich, so dass sich eine allfällige Berufung gegen das Anerkenntnisurteil nur auf prozessuale Grundsätze, wie etwa das Fehlen der Prozessvoraussetzungen, der Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit des Anerkenntnisses oder das Nichtvorliegen eines Anerkenntnisses, stützen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0040883Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.03.2014