Norm
ABGB 1155Rechtssatz
Ist der Entlassene während des Zeitraumes bis zur einvernehmlichen Rücknahme der Auflösungserklärung und kann er nur im Hinblick auf die später beseitigte Entlassungserklärung keine Arbeitsleistungen erbringen, besteht ein Entgeltanspruch für den Zeitraum bis zur Rücknahme. Auch bei der berechtigten Entlassung entsteht der Entgeltanspruch rückwirkend.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Lohn, Gehalt, Fortzahlung, Weiterzahlung, Ende, Beendigung, vorzeitige Lösung, Einvernehmen, Einverständnis, einverständlich, Zurücknahme, Aufhebung, Bereitschaft, Anspruch, Wirkung, RückwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029178Dokumentnummer
JJR_19920226_OGH0002_009OBA00030_9200000_002