Norm
VersVG §154 Abs1Rechtssatz
§ 154 Abs 1 VersVG enthält keine Sondervorschriften für das Fälligwerden des einheitlichen Deckungsanspruches aus der Haftpflichtversicherung, sondern ordnet an, wann der primär gar nicht auf eine Geldleistung gerichtete Befreiungsanspruch in einen Zahlungsanspruch übergeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0080609Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018