RS OGH 1992/3/5 16Os3/92

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Veröffentlicht am 05.03.1992
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Norm

StGB §153

Rechtssatz

Die Ausstellung von Bankgarantieen gehört unbeschadet dessen, daß sie zu den Bankgeschäften im Sinne § 1 Abs 2 Z 7 KWG zählt, nicht zum Kreis jener Agenden, deren Besorgung ihrer Art nach mit Wirkung nach außen hin in den geschäftlichen Tätigkeitsbereich des Vorstands einer Bankfiliale fällt (§ 54 Abs 1 HGB), sodaß diesem insoweit eine Befugnis zur - bei derartigen Rechtsgeschäften, mit denen nicht über Aktiven disponiert wird, sondern Verbindlichkeiten eingegangen werden, als Begehungsform der Untreue allein in Betracht kommenden - Begründung von Verpflichtungen zu Lasten der Bank nicht zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0094889

Dokumentnummer

JJR_19920305_OGH0002_0160OS00003_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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