Norm
StGB §153Rechtssatz
Die Ausstellung von Bankgarantieen gehört unbeschadet dessen, daß sie zu den Bankgeschäften im Sinne § 1 Abs 2 Z 7 KWG zählt, nicht zum Kreis jener Agenden, deren Besorgung ihrer Art nach mit Wirkung nach außen hin in den geschäftlichen Tätigkeitsbereich des Vorstands einer Bankfiliale fällt (§ 54 Abs 1 HGB), sodaß diesem insoweit eine Befugnis zur - bei derartigen Rechtsgeschäften, mit denen nicht über Aktiven disponiert wird, sondern Verbindlichkeiten eingegangen werden, als Begehungsform der Untreue allein in Betracht kommenden - Begründung von Verpflichtungen zu Lasten der Bank nicht zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0094889Dokumentnummer
JJR_19920305_OGH0002_0160OS00003_9200000_001