Norm
MRG §16Rechtssatz
In Fällen, in denen § 37 Abs 1 MRG die Überprüfung von Mietzinsbestandteilen durch den Außerstreitrichter ermöglicht, geht es durchwegs um die Zulässigkeit der betreffenden Forderung, also um die Feststellung, ob der vereinbarte oder begehrte Betrag den gesetzlichen Vorschriften über die Mietzinsbildung entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070013Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_0050OB00014_9200000_001