Norm
ASVG §255 DaRechtssatz
Die Fähigkeit, einen Verweisungsberuf auszuüben, ist nicht nach einem abstrakten Berufsbild zu beurteilen, sondern es ist darauf abzustellen, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Varianten der Verweisungsberufe mit einer ausreichenden Zahl von Arbeitsplätzen gibt. Ob freie Arbeitsplätze mit einer genauen Beschreibung der Anforderungen - sei es durch die Arbeitsmarktverwaltung oder in Inseraten - angeboten werden, ist dabei ohne Bedeutung, weil die im jeweiligen Betrieb gestellten Anforderungen im Rahmen des Einstellungsgespräches geklärt werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084584Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_010OBS00054_9200000_001