Norm
KSchG §3Rechtssatz
Wer als Verbraucher seine Vertragserklärung selbst zu Papier bringt und dieses Schriftstück (per Post oder Telefax) dem Unternehmer übersendet, ist so zu behandeln, als hätte er die Vertragserklärung in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0065492Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_0050OB00509_9200000_005