RS OGH 1992/3/10 4Ob12/92, 4Ob120/94, 4Ob14/01i, 4Ob42/03k, 17Ob33/08i, 4Ob141/13h

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Veröffentlicht am 10.03.1992
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Norm

ABGB §43 C
UWG §9 B4

Rechtssatz

Nach beiden Gesetzesstellen sind auch schlagwortartig gebrauchte Bestandteile von Etablissementbezeichnungen geschützt. In beiden Fällen sind aber diese Zeichen zufolge der ihnen innewohnenden Namensfunktion grundsätzlich schon (aber auch nur) dann schutzfähig, wenn sie Unterscheidungskraft (Kennzeichnungskraft) besitzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0009385

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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