Norm
BFG allgRechtssatz
Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften, die den im § 2 F-VG festgelegten Kostenverteilungsgrundsätzen widersprechen, bedürfen einer eigenen bundesgesetzlichen Ermächtigung im formellen und materiellen Sinn, die durch bloße budgetrechtliche Ansätze für Erstattungszahlungen nicht gegeben sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0052931Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015