RS OGH 1992/3/18 13Os10/92, 11Os96/11v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1992
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Norm

StGB §71

Rechtssatz

Eine Vorverurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, der keine rücksichtslose Fahrweise zugrundeliegt, beruht nicht auf der gleichen schädlichen Neigung wie die gegenständlichen Straftaten (§ 201 Abs 2 und § 83 Abs 1 StGB), die auf Angriffslust und Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen zurückzuführen sind.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 10/92
    Entscheidungstext OGH 18.03.1992 13 Os 10/92
  • 11 Os 96/11v
    Entscheidungstext OGH 25.08.2011 11 Os 96/11v
    Vgl aber; Beisatz: Eine aus einem Verkehrsunfall, somit einer fahrlässigen Körperverletzung resultierende Verurteilung beruht unabhängig von der Schuldform ? als gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ? auf gleicher schädlicher Neigung wie eine Vergewaltigung und Körperverletzung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0092013

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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