Norm
ABGB §782 idF ErbRÄG 2015Rechtssatz
Vom Wert der Schenkung ist bei Berechnung des durch Schenkungen erhöhten Pflichtteiles eine allenfalls zum Todeszeitpunkt bestandene Überschuldung des Nachlasses in Abzug zu bringen (Ablehnung von Kralik - Ehrenzweig, Erbrecht 3.Auflage 305).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012960Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021