Norm
Rechtssatz
Unter den im § 2 F-VG neben dem Bund erwähnten "übrigen Gebietskörperschaften" sind nicht nur die Länder, sondern auch die Gemeinden zu verstehen (vgl VfSlg 9507/1982).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer