Norm
ABGB §867Rechtssatz
Ein Vertrag, mit dem sich eine Gebietskörperschaft einer anderen Gebietskörperschaft gegenüber in Missachtung verfassungsrechtlicher Kostenverteilungsgrundsätze zur Tragung eines Aufwandes verpflichtet, den nach § 2 F - VG letztere endgültig zu tragen hat, ist nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0038021Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015