Norm
ABGB §473Rechtssatz
Könnte eine Eigentumsbeschränkung als Grunddienstbarkeit begründet werden, so kann deren Inhalt bei Begründung einer irregulären Dienstbarkeit im Sinne des § 479 ABGB einem bestimmten Rechtssubjekt ohne Rücksicht auf dessen Eigenschaft, Eigentümer eines bestimmten Grundstückes zu sein, zustehen ( hier: Land Tirol ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011539Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018