Norm
UVG §3Rechtssatz
Unterhaltsvorschüsse nach § 3 UVG sind einerseits begrenzt durch die Höhe des nach § 140 ABGB bestehenden Unterhaltsanspruches, auch wenn der Unterhaltstitel noch auf einen höheren Betrag lautet, andererseits durch den im § 6 Abs 1 UVG vorgesehenen Höchstbetrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029758Dokumentnummer
JJR_19920324_OGH0002_0050OB00510_9200000_004