Norm
StPO §313 ARechtssatz
Allfällige rein faktische "Rückwirkungen" eines Wahrspruchs über die Zurechnungsunfähigkeit eines Mitangeklagten auf die das Tatverhalten des Beitragstäters und damit die Beantwortung der Hauptfrage nach dessen Täterschaft betreffende Beweiswürdigung indizieren keine Zusatzfrage zur Hauptfrage nach dessen Täterschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0100479Dokumentnummer
JJR_19920324_OGH0002_0110OS00146_9100000_002