Norm
StVO §3 A2Rechtssatz
Ein Kraftfahrer, der ein verkehrswidriges Verhalten eines anderen wahrgenommen hat, muss nicht damit rechnen, dass der andere weitere Verstöße gegen Verkehrsvorschriften begehen werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0073179Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013