RS OGH 1992/3/25 2Ob16/92, 2Ob175/13v

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Norm

StVO §3 A2

Rechtssatz

Ein Kraftfahrer, der ein verkehrswidriges Verhalten eines anderen wahrgenommen hat, muss nicht damit rechnen, dass der andere weitere Verstöße gegen Verkehrsvorschriften begehen werde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0073179

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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