Norm
ABGB §1325 E3Rechtssatz
Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründet ist. (Klägerin begehrte hier für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Schmerzengeld als ihr von den Vorinstanzen ausgehend von einer Globalbemessung zugestanden wurde).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031196Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.11.2020