RS OGH 1992/3/25 2Ob63/91, 2Ob68/92, 7Ob281/02b, 2Ob93/04x, 2Ob56/07k, 2Ob232/07t, 6Ob185/09p, 2Ob13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1992
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Norm

ABGB §1325 E3
ZPO §405 A

Rechtssatz

Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründet ist. (Klägerin begehrte hier für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Schmerzengeld als ihr von den Vorinstanzen ausgehend von einer Globalbemessung zugestanden wurde).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 63/91
    Entscheidungstext OGH 25.03.1992 2 Ob 63/91
  • 2 Ob 68/92
    Entscheidungstext OGH 15.04.1993 2 Ob 68/92
    Veröff: ZVR 1993/168 S 373
  • 7 Ob 281/02b
    Entscheidungstext OGH 26.02.2003 7 Ob 281/02b
    nur: Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründet ist. (T1)
  • 2 Ob 93/04x
    Entscheidungstext OGH 20.10.2005 2 Ob 93/04x
    Vgl auch; Beisatz: Eine mehrmalige Schmerzengeldbemessung ist nur dann zulässig, wenn eine Globalbemessung zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz versagt und zwar ua dann, wenn (trotz an sich abgeklärtem Verletzungsbild) Schmerzen in ihren Auswirkungen für den Verletzten zum Zeitpunkt des Schlusses erster Instanz noch gar nicht oder nicht endgültig überschaubar erscheinen. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Kläger behauptungs- und beweispflichtig. Er hat den Nachweis zu führen, dass die Geltendmachung eines Teilbetrages aus besonderen Gründen ausnahmsweise doch zulässig ist. (T2)
  • 2 Ob 56/07k
    Entscheidungstext OGH 27.09.2007 2 Ob 56/07k
    nur T1
  • 2 Ob 232/07t
    Entscheidungstext OGH 29.11.2007 2 Ob 232/07t
    Vgl; Auch Beis wie T2
  • 6 Ob 185/09p
    Entscheidungstext OGH 16.10.2009 6 Ob 185/09p
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Bem: Hier: Zulässigkeit einer Schmerzengeldnachforderung verneint. (T3)
  • 2 Ob 130/16f
    Entscheidungstext OGH 20.06.2017 2 Ob 130/16f
    Vgl auch
  • 5 Ob 41/19v
    Entscheidungstext OGH 25.04.2019 5 Ob 41/19v
  • 2 Ob 24/19x
    Entscheidungstext OGH 22.10.2019 2 Ob 24/19x
    nur T1; Beisatz: Hier: Um beurteilen zu können, ob eine Teilbemessung oder eine Globalbemessung vorzunehmen ist, bedarf es Feststellungen über die Vorhersehbarkeit zukünftiger schmerzauslösender Ereignisse. (T4)
  • 2 Ob 60/20t
    Entscheidungstext OGH 17.09.2020 2 Ob 60/20t
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031196

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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