Norm
UVG §2 Abs2Rechtssatz
Ein Anspruch auf Vorschüsse besteht auch dann nicht, wenn das Kind im Sinne des § 74 Abs 2 StVG von seiner in Strafhaft befindlichen Mutter bei sich behalten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076029Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2016