RS OGH 1992/3/25 6Ob516/92, 10Ob54/12g, 10Ob60/14t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1992
beobachten
merken

Norm

UVG §2 Abs2

Rechtssatz

Ein Anspruch auf Vorschüsse besteht auch dann nicht, wenn das Kind im Sinne des § 74 Abs 2 StVG von seiner in Strafhaft befindlichen Mutter bei sich behalten wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076029

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten