RS OGH 1992/3/26 8Ob632/91, 5Ob2065/96d, 5Ob123/07k, 5Ob72/08m, 5Ob7/14m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1992
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Norm

MRG §10 Abs3 Z1

Rechtssatz

Zu ersetzen sind Aufwendungen für sanitäre Anlagen nach § 10 Abs 3 Z 1 MRG nur dann, wenn diese in normaler und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechender Ausstattung vorhanden sind. Hiebei ist auf die durch die Erhöhung des Lebensstandards hervorgerufenen geänderten Anschauungen eines durchschnittlichen Nachmieters Rücksicht zu nehmen (Hier: 1984 in der Küche installiertes Bad).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 632/91
    Entscheidungstext OGH 26.03.1992 8 Ob 632/91
    Veröff: WoBl 1992,200 (Würth)
  • 5 Ob 2065/96d
    Entscheidungstext OGH 16.04.1996 5 Ob 2065/96d
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Bei der Dunstentwicklung der gegenständlichen Duschgelegenheit ist zwischen dem zeitgemäßen Standard einer Badegelegenheit als Kategoriemerkmal im Sinne des § 16 Abs 2 Z 1 und 2 MRG in der Fassung vor dem 3. WÄG und der dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Ausstattung gemäß § 10 Abs 3 Z 1 MRG zu unterscheiden. (T1)
  • 5 Ob 123/07k
    Entscheidungstext OGH 03.07.2007 5 Ob 123/07k
    Beisatz: Der Einbau von Sanitärgeräten in der vorhandenen Küche ohne separat zu betretende Sanitärräume hätte im Jahr 1991 nicht mehr den zeitgemäßen Standard entsprochen. (T2)
  • 5 Ob 72/08m
    Entscheidungstext OGH 03.06.2008 5 Ob 72/08m
    Vgl; Beisatz: Es sind nur solche Verbesserungen abzugelten, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und einwandfrei ausgeführt sind (RIS-Justiz RS0103223, RS0069950), wobei auf die durch die Erhöhung des Lebensstandards hervorgerufenen geänderten Anschauungen eines durchschnittlichen Nachmieters Rücksicht zu nehmen (RIS-Justiz RS0070035) ist. (T3)
  • 5 Ob 7/14m
    Entscheidungstext OGH 21.02.2014 5 Ob 7/14m
    Auch; Beisatz: Der Einbau der Sicherheitstür trägt einem allgemein gestiegenen Bedürfnis nach Sicherheit Rechnung. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070035

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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