RS OGH 1992/3/27 16Os4/92, 12Os96/17k, 11Os82/21z

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Veröffentlicht am 27.03.1992
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Norm

StGB §84 Abs2 Z2 E
StGB §84 Abs5 Z2

Rechtssatz

Als letztmöglicher Zeitpunkt einer Verbindung im Sinne § 84 Abs 2 Z 2 StGB maßgebend ist erst der Beginn der das Vergehen nach § 83 StGB in objektiver und subjektiver Hinsicht gegen das jeweilige Tatopfer verwirklichenden Tatausführung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0092842

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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