RS OGH 1992/3/30 13Bkd2/91, 6Bkd1/10

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Veröffentlicht am 30.03.1992
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Norm

DSt 1990 §77 Abs3
RAO §33
RAO §34

Rechtssatz

Die Disziplinargewalt erlischt nicht bereits mit der Rechtskraft des Konkurs - Eröffnungsbeschlusses, sondern erst mit der rechtskräftigen Streichung aus der Liste. Erst nach erfolgter Löschung ist ein Beschluß mit dem das anhängige Disziplinarverfahren in sinngemäßer Anwendung des § 412 StPO (§ 77 Abs 3 DSt 1990) abgebrochen wird, gerechtfertigt.

Entscheidungstexte

  • 13 Bkd 2/91
    Entscheidungstext OGH 30.03.1992 13 Bkd 2/91
  • 6 Bkd 1/10
    Entscheidungstext OGH 07.05.2012 6 Bkd 1/10
    Auch; nur: Die Disziplinargewalt erlischt nicht bereits mit der Rechtskraft des Konkurs - Eröffnungsbeschlusses, sondern erst mit der rechtskräftigen Streichung aus der Liste. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057235

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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