Norm
ABGB §891Rechtssatz
Die Frage, ob mehrere Schuldner zur ungeteilten Hand haften, ist eine Rechtsfrage, deren Lösung - wenn feststeht, daß mehrere Personen Schuldner sind - für sich allein einer besonderen Behauptung in erster Instanz nicht bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0017314Dokumentnummer
JJR_19920401_OGH0002_0010OB00558_9200000_001