RS OGH 1992/4/1 1Ob558/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.04.1992
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Norm

ABGB §891
ZPO §226 IIIA

Rechtssatz

Die Frage, ob mehrere Schuldner zur ungeteilten Hand haften, ist eine Rechtsfrage, deren Lösung - wenn feststeht, daß mehrere Personen Schuldner sind - für sich allein einer besonderen Behauptung in erster Instanz nicht bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0017314

Dokumentnummer

JJR_19920401_OGH0002_0010OB00558_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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