RS OGH 1992/4/2 7Ob517/92, 7Ob1/01z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §457
ZPO §14 Bc
ZPO §14 Bd

Rechtssatz

Bezüglich bereits fälliger Einzelleistungen aus einer Reallastverpflichtung besteht keine notwendige Streitgenossenschaft. Handelt es sich hiebei um unteilbare Leistungen, so sind die einzelnen Verpflichteten aus der Reallast Solidarschuldner.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0035395

Dokumentnummer

JJR_19920402_OGH0002_0070OB00517_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten