RS OGH 1992/4/7 10ObS73/92, 10ObS298/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1992
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Norm

ASVG §105a

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß Ärzte Patienten, die nicht ausgehfähig sind, im Rahmen von Hausbesuchen betreuen, kommt der Entfernung der Wohnung von der ärztlichen Ordination keine entscheidende Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 73/92
    Entscheidungstext OGH 07.04.1992 10 ObS 73/92
  • 10 ObS 298/92
    Entscheidungstext OGH 12.01.1993 10 ObS 298/92
    Beisatz: Gehunfähigen erkrankten Versicherten wird der Transport mit einem Krankentransportwagen zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe sowie der Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme eines Lohnfuhrwerkes bzw privaten Kraftfahrzeuges gewährt, wenn die medizinische Notwendigkeit eines solchen Transportes ärztlich bescheinigt ist (§ 135 ASVG im Zusammenhang mit der Satzung der PVA der Arbeiter). (T1)

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083707

Dokumentnummer

JJR_19920407_OGH0002_010OBS00073_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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