Norm
UrhG §5Rechtssatz
Alle historisch überlieferten Ereignisse genießen ebenso wie die Ereignisse des Tages, aber auch das tatsächlich gelebte Leben einer Persönlichkeit keinen Urheberrechtsschutz; jedermann kann dieses Leben - soweit er damit nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Dargestellten verletzt - beschreiben, dramatisieren oder verfilmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076401Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2012