RS OGH 1992/4/7 4Ob524/92, 2Ob106/09s, 9Ob38/13y, 3Ob226/19k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §1295 IId4b4

Rechtssatz

Die Auswahl eines bestimmten Geländes kann dem Skilehrer regelmäßig nur dann zum Verschulden zugerechnet werden, wenn zwischen dem skiläuferischen Können der Schüler und dem Schwierigkeitsgrad des zu befahrenden Geländes ein krasses Missverhältnis besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0023693

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten