RS OGH 1992/4/9 8Ob622/91

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Veröffentlicht am 09.04.1992
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Norm

ABGB §479

Rechtssatz

Steht einer bestimmten Personengruppe, nämlich den jeweiligen Eigentümern (und Benützern) eines am Nachbargrundstück errichteten Superädifikats, eine Dienstbarkeit zu, die an sich der Sache nach eine Grunddienstbarkeit ist, dann handelt es sich hiebei um eine zulässige unregelmäßige Dienstbarkeit im Sinne des § 479 ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011614

Dokumentnummer

JJR_19920409_OGH0002_0080OB00622_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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