RS OGH 1992/4/24 1Ob14/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1992
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Norm

ZPO §47

Rechtssatz

Im Fall eines Vergleiches in der Hauptsache unter Vorbehalt der Entscheidung der Frage des Kostenersatzes durch das Gericht ist das Verfahren auf Kostenersatz einzuschränken und vom Gericht über dieses mittels (Kostenurteils) Urteils zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0035865

Dokumentnummer

JJR_19920424_OGH0002_0010OB00014_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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