Norm
ZPO §50 Abs2Rechtssatz
Wurde die Beschwer wegen einer Gesetzesänderung (hier: Aufhebung des ZugG durch das Wettbewerbs-DeregulierungsG) verneint, kann dies schon deshalb zu keiner Kostenentscheidung im Sinne des § 50 Abs 2 ZPO führen, wenn das die Gesetzesänderung enthaltene Bundesgesetzblatt bereits bei der Verfassung des Rechtsmittels bekannt war, wenn auch das Gesetz noch nicht in Kraft getreten war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0035938Dokumentnummer
JJR_19920428_OGH0002_0040OB01028_9200000_002