Norm
ZustG §1Rechtssatz
Die Zustellung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, das aus zwei rechtlich zu unterscheidenden Akten, der Zustellverfügung und dem eigentlichen Zustellvorgang, besteht. Erstere ist von der Behörde zu treffen und hat ua den Empfänger festzulegen; der "eigentliche Zustellvorgang" führt die Zustellverfügung aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083644Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015