Norm
MSchG §10Rechtssatz
Der Firmenschutz nach § 9 UWG reicht weiter als der Markenschutz, weil die Firma - über den Bereich der Warengleichartigkeit (§ 10 MSchG) hinaus - "allseitig" geschützt ist; auch dieser Schutz endet aber dort, wo Verwechslungsgefahr nicht mehr besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066581Dokumentnummer
JJR_19920428_OGH0002_0040OB00051_9200000_001