RS OGH 1992/4/29 3Ob530/92, 1Ob188/97x, 9ObA32/01y (9ObA33/01w), 2Ob259/02f, 1Ob103/03h, 10Ob8/05g,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1992
beobachten
merken

Norm

ZPO §519 G

Rechtssatz

Die Fälle, in denen gegen einen im Berufungsverfahren ergehenden Beschluss des Berufungsgerichtes der Rekurs an den OGH zulässig ist, sind im § 519 Abs 1 ZPO abschließend geregelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0043877

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten