Norm
ZPO §519 GRechtssatz
Die Fälle, in denen gegen einen im Berufungsverfahren ergehenden Beschluss des Berufungsgerichtes der Rekurs an den OGH zulässig ist, sind im § 519 Abs 1 ZPO abschließend geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0043877Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.09.2018