Norm
EO §133Rechtssatz
Besteht der Exekutionstitel bloß gegen einen der Ehegatten, so muß zugleich mit dem Antrag auf Zwangsversteigerung des Mindestanteils auch der Antrag auf Pfändung des Aufhebungsanspruchs gestellt werden. Geschieht dies nicht, so ist der Antrag auf Zwangsversteigerung abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0002618Dokumentnummer
JJR_19920429_OGH0002_0030OB00049_9200000_002