RS OGH 1992/4/29 3Ob49/92

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Norm

EO §54
EO §63
EO §139

Rechtssatz

Auch wenn die Bewilligung einer Zwangsversteigerung beantragt wird, die zum Beitritt zu einem anhängigen Versteigerungsverfahren führt, muß der Exekutionsantrag den im § 54 EO festgelegten Erfordernissen entsprechen und die Exekutionsbewilligung die gemäß § 63 EO erforderlichen Angaben enthalten. Nicht erforderlich ist hingegen, daß ausdrücklich die Bewilligung des Beitritts beantragt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0001912

Dokumentnummer

JJR_19920429_OGH0002_0030OB00049_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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